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PPWR-Selbst-Check: Wie gut sind Ihre Verpackungsprozesse auf 2026 vorbereitet?

Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) stellt den gesamten Verpackungssektor vor tiefgreifende Veränderungen. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren, die Wiederverwendung auszubauen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die Maßnahmen treten stufenweise ab August 2026 in Kraft und betreffen nahezu alle Unternehmen entlang der Verpackungskette – von Herstellern über Lieferanten bis hin zu Handel und E-Commerce.

Insgesamt umfasst die PPWR 71 Artikel. Ein Großteil davon richtet sich an Behörden oder technische Regelungen. Für Unternehmen sind jedoch vor allem die Vorschriften relevant, die Gestaltung, Materialeinsatz, Kennzeichnung, Wiederverwendung und Verpackungsformate direkt beeinflussen.

 

Für Verpackungs-, Logistik- und Intralogistikprozesse sind insbesondere folgende Artikel relevant:

  • Artikel 10 – Minimierung von Verpackungen
  • Artikel 11 – Wiederverwendbare Verpackungen
  • Artikel 12 – Kennzeichnung von Verpackungen
  • Artikel 24 – Übermäßige Verpackungen
  • Artikel 25 – Beschränkung bestimmter Verpackungsformate
  • Artikel 29 – Wiederverwendungsziele

Diese Regelungen beeinflussen u. a. Gestaltung, Materialeinsatz, Kennzeichnung, Wiederverwendung, Recyclingfähigkeit und damit direkt die Verpackungs- und Logistikprozesse in Ihrem Unternehmen.

PPWR

Warum wir mit Artikel 10 starten

Um Unternehmen einen praxisnahen Einstieg zu ermöglichen, konzentriert sich unser PPWR-Selbst-Check bewusst auf Artikel 10, da er branchen- und verpackungsübergreifend relevant ist und die Grundlage vieler weiterer Pflichten bildet. Er bietet einen schnellen Überblick über Betroffenheit und Handlungsbedarf und zeigt zugleich erste Optimierungspotenziale in Material, Gestaltung und Logistik auf.

Mit wenigen Fragen erhalten Sie eine klare Einschätzung, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen vom Artikel 10 betroffen ist. Wenn Sie darüber hinaus weitere Artikel (z. B. 11, 12, 24, 25, 29) bewerten möchten, unterstützen wir Sie gerne individuell. Kontaktieren Sie uns gerne!

 

Mit unserem kurzen PPWR-Selbst-Check erhalten Sie eine erste Einschätzung dazu,

  • ob für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht,
  • wie gut Sie auf die kommenden Anforderungen vorbereitet sind,
  • und welche Themenfelder für Ihre Verpackungs- und Logistikprozesse besonders relevant werden könnten.

Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß maximal fünf Minuten. Wenn Sie sich bei einzelnen Fragen unsicher sind, wählen Sie einfach „Das kann ich nicht beurteilen“ – wir unterstützen Sie später gerne bei der Einordnung.

Der Selbst-Check besteht aus drei übersichtlichen Schritten:

1. Einstiegsfragen

Zu Beginn erfassen wir Ihren aktuellen Stand zur PPWR – wie z. B. bestehende Maßnahmen, Herausforderungen oder Vorbereitungsgrad.

2. Prüfung Ihrer Betroffenheit nach Artikel 10 PPWR

Im Hauptteil prüfen wir anhand weniger konkreter Fragen, ob Ihr Unternehmen voraussichtlich vom Artikel 10 (Minimierung von Verpackungen) betroffen ist. Je nach Antwortverhalten wird ermittelt, welche Absätze für Sie relevant sein könnten.

3. Ihre individuelle Auswertung

Am Ende erhalten Sie:

  • eine klare Einschätzung zur Relevanz von Artikel 10,
  • welche Absätze möglicherweise zutreffen,
  • und eine erste Auswahl möglicher Handlungsmöglichkeiten, die Sie bei der Erfüllung der Anforderungen unterstützen können.

Diese Empfehlungen dienen als unverbindliche Erstorientierung zu Optimierungspotenzialen in Verpackungs- und Logistikprozessen.

Die Auswertung basiert ausschließlich auf Ihren Angaben und stellt eine unverbindliche Ersteinschätzung dar. Sie ist nicht rechtsverbindlich und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für eine detaillierte Bewertung können weitere Unternehmensdaten erforderlich sein.

Wenn Sie Ihre individuellen Ergebnisse im Detail besprechen möchten, Unterstützung bei der Einschätzung einzelner Anforderungen benötigen oder prüfen wollen, ob weitere PPWR-Artikel (z. B. 11, 12, 24, 25, 29) für Sie relevant sind, helfen wir Ihnen gerne weiter. Alle Angaben sind freiwillig und werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme im Rahmen des PPWR-Selbst-Checks genutzt.

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